Jetzt Forderungen einziehen

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Kostenlos bis zum 30.11.2024

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle auf dieser Webseite zum Einzug beauftragten Forderungen. Indem Sie uns mit dem Einzug einer Forderung beauftragen, erklären Sie sich mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.

§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist der Einzug von offenen und bereits fälligen Forderungen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen.

§ 3 Vertragsabschluss
Mit dem Einreichen einer Forderung zum Einzug geben Sie ein Angebot zum Vertragsabschluss ab. Anschließend werden wir die Angaben überprüfen. Der Vertrag kommt erst durch Annahme unsererseits zustande.

§ 4 Ablauf
Der Gläubiger überfälliger Forderungen lädt die erforderlichen Dokumente die Forderung betreffend, sowie seine Kontaktdaten auf dem Portal hoch. Anschließend wird ein Rechtsanwalt die Forderung prüfen und falls alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung bestehen mit dem außergerichtlichen Einzug beginnen. Gerichtliche Schritte werden gegebenenfalls nach Absprache mit dem Gläubiger eingeleitet.

§ 5 Konditionen
Soweit nichts Gegenteiliges angegeben wird, beträgt die Gebühr für den Gläubiger höchstens $ 70,00 als Vorschuss für die mit dem Einzug verbundenen Ausgaben. Dem Schuldner werden neben der eigentlichen Forderung zusätzlich Inkassogebühren in gesetzlich zulässiger Höhe berechnet. Im Falle der Einbringlichkeit werden dem Gläubiger etwaige vorab geleistete Zahlungen vollständig erstattet, sodass dem Gläubiger in diesem Falle keine Kosten entstehen. Bei einer teilweisen Zahlung des Schuldners werden vom geleisteten Betrag zuerst die Betreibungskosten abgezogen.

§ 6 Auszahlung
Der Schuldner kann die Forderung über diverse Zahlungsarten begleichen. Die Auszahlung wird ohne unnötigen Aufschub veranlasst, sobald die Zahlung des Schuldners endgültig ist und nicht mehr durch den Schuldner widerrufen werden kann. Für die Zahlung per Banküberweisung kann der Schuldner ein von uns eingerichtetes Treuhandkonto verwenden.

§ 7 Pflichten des Gläubigers
Die Hauptpflichten des Gläubigers sind:

  • - Etwaige vereinbarte Betreibungsvorschüsse zu bezahlen.
  • - Alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und uns über alle Änderungen die Forderung betreffend zu informieren.
  • - Uns über vom Schuldner geleistete Zahlungen in Kenntnis zu setzen.


§ 8 Wahrheitswidrige Angaben
Für den Fall, dass der Gläubiger vorsätzlich und wider besseren Wissens Forderungen einreicht, obwohl diese nicht oder nicht mehr bestehen, sind wir auf jeden Fall berechtigt jene Gebühren zu berechnen, die wir dem Schuldner bei erfolgreicher Eintreibung berechnet hätten.
Weitere Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht des Vereinigten Königreichs (UK) unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
(2) London ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 10 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.